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Minister Schneider legt Integrationsgesetz vor: „Eine Willkommenskultur braucht auch eine Willkommensstruktur“

Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 16.08.2011

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider hat den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. „Mit dem Gesetz übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle - wir sind das erste Flächenland in Deutschland, in dem es ein Teilhabe- und Integrationsgesetz geben wird“, sagte Minister Schneider am 16. August 2011 in Düsseldorf. Damit werde eine verbindliche rechtliche Grundlage zur Förderung der Teilhabe und Integration geschaffen. „Das Gesetz soll den in unserem Land lebenden 4,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund auch klar signalisieren: Ihr seid willkommen und gehört klipp und klar zu unserer Gesellschaft“, betonte der Minister.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes

Für das neue Gesetz sollen insgesamt 14 Millionen Euro in den Haushalt 2012 eingebracht werden. Den Kommunen steht diese Summe beispielsweise für zusätzliche Personalstellen, für die effektivere Betreuung von Zuwanderergruppen oder für die Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenorganisationen zur Verfügung. „Von dem neuen Gesetz profitieren die Migrantinnen und Migranten in unserem Land unmittelbar“, erklärte Minister Schneider. „50 Jahre nach dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen von 1961 und zehn Jahre nach der Integrationsoffensive des Landtags 2001 gehen wir mit unserem Teilhabe- und Integrationsgesetz einen entscheidenden weiteren Schritt in Richtung gelingender Integration“, sagte der Minister.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mais.nrw.de.